Aufgrund einer Baustelle in Mackenzell musste die Aufstellung geändert werden. Es gibt in diesem Jahr zwei Teile der Aufstellung.
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Teil 1 (Zugnummern 1 - 24): Zufahrt von Mackenzell/Molzbach über Hünfelder Straße oder von Hünfeld. Einfahrt in die Milseburgstraße, Weiterführung in den Birkenweg.
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Teil 2 (Zugnummern 25 - 46): Zufahrt nur von Hünfeld möglich (!!!) über Mackenzeller Str., Weiterführung in die Hünfelder Straße.
Richtlinien für den Fastnachtsumzug am 11.02.24 in Mackenzell
Wir wollen friedlich und unfallfrei mit euch feiern. Um dies zu gewährleisten, müsst ihr als Teilnehmer und eure gesamte Gruppe die folgenden Hinweise beachten:
- Die Teilnahme am Fastnachtsumzug erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist für sein „Tun und Handeln“ selbst verantwortlich. Die Teilnehmer können
keinerlei Ansprüche an die Mackenzeller Karnevals Vereinigung e.V. (MKV) stellen.
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Der Fahrer eines Fahrzeuges ist für Fahrzeug, Anhänger und Besatzung verantwortlich und muss zu jeder Zeit die Geschehnisse auf der Straße, an den
Straßenrändern und ums Fahrzeug herum beachten, damit es zu keinerlei Unfällen kommt. Gefährdet sind hierbei besonders Kinder und alkoholisierte Personen.
- Für den Kraftfahrer gilt die 0,0 Promillegrenze.
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Die engste Straßenstelle bei unserem Umzug beträgt 3,70 m. Diese Breite darf eure Zugmaschine oder euer Anhänger auf gar keinen Fall überschreiten. Im
Idealfall sollte die Breite deutlich darunter liegen.
- Der Aufbau von Wagen und Anhänger muss stabil und sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein. Die Brüstung muss eine Mindesthöhe von 100 cm haben. Die Stehflächen sollten eben,
tritt- und rutschfest sein, um Verletzungen zu vermeiden.
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Ein- und Ausstiege müssen hinten, bezogen auf die Fahrtrichtung, angeordnet sein.
- Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, während des gesamten Umzugs über mindestens 4 Personen (zwei pro Seite) als Begleitpersonal um den Fastnachtswagen zu
positionieren. Diese müssen gut erkennbar sein (z.B. durch eine Warnweste).
- Bei Überfahrten zum Fastnachtsumzug gilt die StVO, daher ist eine Personenbeförderung mittels Anhänger nicht zulässig. Des Weiteren muss der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis
mitführen. Die Beleuchtungsanlagen sowie Kennzeichen des Fahrzeuges dürfen nicht von etwaiger Dekoration verdeckt sein.
- Die Fahrzeuge werden beim Fastnachtsumzug zweckentfremdet eingesetzt. Diese Zweckentfremdung muss an die Fahrzeug-Versicherung gemeldet werden.
- Bitte drosselt die Lautstärke der Beschallungsanlagen auf ein notwendiges Minimum. Tut den Gästen am Straßenrand, insbesondere den Kindern, aber auch euch selbst diesen
Gefallen. Nehmt auch auf Musik- und Fußgruppen, die sich in der Nähe eures Wagens befinden, Rücksicht. Nicht der lauteste Wagen ist der Beste!
- Übermäßige Verbreitung von Müll bitte vermeiden (z.B. Papierschnipsel). Die Natur und die Anwohner werden es euch danken!
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Das Urinieren in private Gärten ist verboten, es werden Toiletten zur Verfügung stehen.
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Anweisungen der Feuerwehr und des Veranstalters sind Folge zu leisten.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Signalfeuern, Rauchtöpfen oder ähnlichem ist strikt verboten.
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Beim Auswerfen der Süßigkeiten und sonstigem Wurfmaterial, darf keinerlei Gefährdung für Zuschauer oder Teilnehmer bestehen. Harte Gegenstände dürfen nur
gezielt übergeben und nicht geworfen werden.
Vielen Dank für Euer Verständnis und ein dreifaches Helau.